Abgeschlossen
14. August 2013 - 15. November 2013

Übernahme und Umsetzung der Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)

Die Vernehmlassungsvorlage betrifft die Übernahme und Umsetzung der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands). Mit der neuen Dublin III-Verordnung soll das Dublin-System effizienter gestaltet und die Rechtsgarantien der Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen, gestärkt werden. Die Hauptänderungen, welche die revidierte Eurodac-Verordnung mit sich bringt, betreffen unter anderem die Lieferung zusätzlicher Daten an das zentrale System. Zudem wird das aktuelle System der Blockierung der persönlichen Daten bei Gewährung von Schutz oder Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersetzt durch deren Markierung. Schliesslich werden zwecks Kontrolle der Fingerabdrücke bei einem Treffer im System Fingerabdruckspezialisten eingeführt. Die mit der Umsetzung dieser EU-Rechtsakte notwendigen Gesetzesänderungen sind im Ausländergesetz (AuG) und im Asylgesetz (AsylG) aufzunehmen.