Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und Teilrevision von vier Verordnungen
Mit der vorliegenden Revision soll die Motion UREK-N (20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren») umgesetzt werden. Sie verlangt vom Bundesrat u.a. die Erarbeitung von Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zur Vermeidung von übermässigem Motorenlärm.