Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV
Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV
In Erfüllung der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (18.3716) «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» schlägt der Bundesrat vor, das betreute Wohnen in den Ergänzungsleistungen zur AHV anzuerkennen. Die Vorlage führt im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten Leistungen ein, die das selbständige Wohnen im angestammten Zuhause oder in einer betreuten Wohnform ermöglichen.