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Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung soll die aktive Mitgestaltung der Bürger am Gemeindeleben schützen. Es verpflichtet die Mitgliedsstaaten insbesondere dazu, Mitwirkungsrechte wie z.B. das Referendumsrecht gegen Gesetze vorzusehen. Weiter muss der Zugang zu amtlichen Dokumenten geregelt werden und Betroffenen ein Beschwerderecht eingeräumt werden.