Abgeschlossen
28. August 2009 - 7. September 2009

Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuer

In Anbetracht der Investitionen Katars in der Schweiz sowie der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Golfstaaten zum einen und der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise zum andern schien es angebracht, dem Ersuchen der Katarer um möglichst rasche Aufnahme von Verhandlungen Folge zu leisten. Am 6. Februar konnte der Entwurf für ein Abkommen paraphiert werden. Im Zuge der Verpflichtungen, welche die Schweiz im März 2009 am Rande der Arbeiten des G-20-Gipfels einging, beschloss sie, mit Katar neue Verhandlungen aufzunehmen, um im Abkommensentwurf, der im Februar 2009 paraphiert worden war, eine Bestimmung über die Amtshilfe im Sinne von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu verankern. Der Abkommensentwurf wurde am 24. September 2009 in New York unterzeichnet. Abgesehen von einigen Anpassungen an die Besonderheiten des katarischen Rechts entspricht der Abkommensentwurf weitgehend dem OECD-Musterabkommen und der schweizerischen Abkommenspolitik. Die vereinbarten Lösungen sind im Gesamtzusammenhang zu werten, denn das Abkommen wird eine Verbesserung der steuerlichen Bedingungen der Investitionstätigkeit Katars in der Schweiz erlauben, was auch die Gefahr des Abwanderns solcher Investitionen in andere Länder bannen dürfte. Ein solches Abkommen wird zum Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen und es ermöglichen, die Direktinvestitionen aufrechtzuerhalten und zu begünstigen, was der wirtschaftlichen Entwicklung beider Länder zu Gute kommt.