Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Der Entwurf stärkt die Bezeichnung „Swiss made“ für Kosmetika im Sinne der neuen „Swissness“-Gesetzgebung. (Konsultation gemäss Art. 50 MSchG)