Abgeschlossen
11. September 2002 - 15. Januar 2003

Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)

Mit der Einführung von Landschaftspärken sollen - nach dem Grundsatz "schützen und nutzen" - Naturschutz und Wirtschaftsförderung unter einen Hut gebracht werden. Landschaftspärke erhalten wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ermöglichen gleichzeitig deren touristische und wirtschaftliche Nutzung. Zudem sollen das Nationalparkkonzept angepasst und Naturpärke eingeführt werden. Zu diesem Zweck wird das NHG teilrevidiert.
Themen
Umwelt
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Quelle
fedlex.admin.ch

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