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Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680), die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600), die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12), die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610) sowie die Verordnung über den Wasserbau (Wasserbauverordnung, WBV; SR 721.100.1).