- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen: Die Verordnung regelt die Personensicherheitsprüfungen von Angestellten von Kernanlagen und Drittpersonen, die Zugang zu vertraulichen oder geheimen Informationen über Kernanlagen oder Kernmaterialien haben.
- Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen: Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualifikation und Ausbildung des Personals von Kernanlagen, das für die nukleare Sicherheit von Bedeutung ist.
- Verordnung über die Betriebswachen der Kernanlagen: Die Verordnung regelt die Anforderungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Betriebswachen der Kernanlagen.
- Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen: Die Verordnung regelt die Planung, Herstellung, Montage, Inbetriebsetzung und Betrieb von sicherheitsklassierten Druckgeräten.