Abgeschlossen
1. März 2007 - 31. Mai 2007

Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung)

Nach Artikel 18a Absatz 1des Bundesgesetzes vom 01.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt ihre Lage und legt die Schutzziele fest.
Themen
Umwelt
Quelle
fedlex.admin.ch

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