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Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Das KAG verfolgt folgende Ziele: 1. Wiederherstellung der EU-Kompatibilität im Fondsbereich; 2. Ausbau der Fondsgesetzgebung zu einer umfassenden Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen; 3. Attraktivitätssteigerung sowie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes.