Abgeschlossen
18. Juni 2007 - 5. Juli 2007

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Am 1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in Kraft getreten, die den elektronischen Verkehr zwischen Parteien und Bundesverwaltungsbehörden ermöglichen. Der Verordnungsentwurf konkretisiert diese Bestimmungen und regelt die Modalitäten.