Abgeschlossen
5. April 2004 - 25. Juni 2004

Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Verordnung)

Im Vordergrund stehen die Regelung des Bearbeitungswegs der forensischen DNA-Profile von ihrer Abnahme über die Analyse und den Abgleich im Informationssystem bis zur Rückmeldung an die auftraggebende Behörde, weiter die Voraussetzungen für die Anerkennung von Analyselabors sowie die Verantwortlichkeiten und Abläufe im Zusammenhang mit den Profillöschungen von Amtes wegen im Informationssystem.
Quelle
fedlex.admin.ch

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