Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung, NagV)
Die Schweiz hat das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt am 11. Juli 2014 ratifiziert. Die Nagoya-Verordnung dient der Konkretisierung der damit verbundenen Bestimmungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), die zusammen mit dem Nagoya-Protokoll am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten sind. Sie erleichtert die Anwendung der Sorgfalts- und Meldepflicht bei der Nutzung von genetischen Ressourcen aus anderen Vertragsparteien, und sie enthält Bestimmungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen im Inland.