Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Artikel 5 der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) beauftragt das UVEK, eine Verordnung über die Typenprüfung und Kennzeichnung von Rasenmähern und Baumaschinen zu erlassen. Mit der obengenannten Verordnung kommt das UVEK diesem Auftrag nach.