Verordnung über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV)
Artikel 5 der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) beauftragt das UVEK, eine Verordnung über die Typenprüfung und Kennzeichnung von Rasenmähern und Baumaschinen zu erlassen. Mit der obengenannten Verordnung kommt das UVEK diesem Auftrag nach.