Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)
Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem
Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über
den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in
Kraft treten.