Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Es erfolgt eine neue Einteilung und Abstufung der Prämienregionen. Gestützt auf Artikel 91b der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) kann das EDI nach Konsultation der Kantone eine solche Anpassung vornehmen.