Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Gestützt auf Artikel 57 Absatz 2 des Elektrizitätsgesetzes (EleG) werden dem ESTI Untersuchungskompetenzen bei Widerhandlungen gegen Artikel 55 und 56 EleG eingeräumt.