Abgeschlossen
16. Februar 2016 - 9. Mai 2016

Verordnung des UVEK zur Überprüfung des Reinigungseffekts von Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasserreinigungsanlagen

Der Bundesrat hat den zielorientierten Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Spurenstoffen im Abwasser infolge der Änderung des GSchG am 21. März 2014 beschlossen. Die Verordnung des UVEK legt die organischen Spurenstoffe fest, mit denen der Reinigungseffekt der Abwasserreinigungsanlagen überprüft wird.