Im Rahmen der geplanten Änderung der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) sollen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Diese ergeben sich aufgrund aktueller Erfahrungen, aber auch aufgrund früherer Anpassungen der EnV und der CO2-Gesetzgebung. Betroffen sind folgende Bereiche: Präzisierung Stromkennzeichnung und Globalbeiträge für Energie- und Abwärmenutzung, Vollzugskosten der Kantone, Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken, Geräte, Bauprodukte sowie Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Fahrzeugen.