Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag
Zugelassene Podologinnen und Podologen sollen neu auf ärztliche Anordnung hin Leistungen der medizinischen Fusspflege gemäss KLV selbstständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Dafür sind Anpassungen der KVV sowie der KLV erforderlich. Die Regelung zum Spitalkostenbeitrag wird so präzisiert, dass der Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage geschuldet ist.