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Mit der vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) soll eine formell-rechtliche Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene), gewisse Einheiten des Bundesamtes für Polizei sowie des Dienstes für Analyse und Prävention des VBS für genau definierte Zwecke online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können. Ziel der Vorlage ist es, die aktuelle Verordnungsregelung (vgl. Art. 21 Abs. 2, 3 und 4 VOSTRA-V; SR 331), welche bloss einen Probebetrieb rechtfertigt, ins StGB zu überführen.