Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht und Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts
Das Handelsregisterwesen der Schweiz soll modernisiert werden. Die umfassende Revision des 30. Titels des Obligationenrechts (SR 220) sieht in erster Linie die Schaffung eines gesamtschweizerischen Handelsregisters vor, das vollständig elektronisch ist. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig. Die Eintragungsverfahren werden verkürzt und die Behördenzusammenarbeit vereinfacht. Die Datenqualität soll u.a. durch die systematische Verwendung der AHV-Versichertennummer verbessert werden. Punktuelle Änderungen im Gesellschaftsrecht sollen die Gründung und Auflösung einfach strukturierter Gesellschaften erleichtern, indem auf die öffentliche Beurkundung verzichtet werden kann. Der Geltungsbereich des Revisionsaufsichtsgesetzes (SR 221.302) soll konkretisiert werden, um das Verhältnis zwischen Investorenschutz, Aufsicht und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarkts zu verbessern.