Abgeschlossen
23. Mai 2018 - 30. September 2018

Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Mit der Revision soll Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht werden, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegeben können.