Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen ist aus Gründen des Anlegerschutzes und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Finanzmarktdienstleister den internationalen Anforderungen anzupassen.