Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Geplant
Februar 2025 - Juni 2025
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und des Asylgesetzes (AsylG) sowie weitere Änderungen (Status S)
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und des Asylgesetzes (AsylG) zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S sowie zur Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige; Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S sowie zur Einführung der Möglichkeit, kantonale Integrationsprogramme zu verlängern
Zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S soll eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingeführt und ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige geschaffen werden. Auf Verordnungsstufe soll die Bewilligungspflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Im Weiteren soll die Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsprogrammen auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden. Zudem sollen die kantonalen Integrationsprogramme zeitlich verlängert werden können. Schliesslich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländern erleichtert werden (gemäss Rückweisungsbeschluss des Parlaments zum Geschäft 22.067).