Abgeschlossen
29. Juni 2007 - 15. Oktober 2007

Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Während dieser Zeit gelten strengere finanzielle Rahmenbedingungen als bisher.
Quelle
fedlex.admin.ch

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