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Mit der vorgeschlagenen Änderung der VOSTRA-V soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene) im Sinne eines Probebetriebs gemäss Artikel 367 Absatz 3 StGB (im Hinblick auf die Schaffung der rechtlichen Grundlagen auf Stufe StGB) bereits ab Ende 2007 online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können (Urteilsdaten sowie Daten über hängige Strafverfahren).