Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
In einem Entscheid vom November 2007 hat das Bundesgericht einen Schwachpunkt bei der Beurteilung der Strahlung von Mobilfunksendeantennen festgestellt. Konkret ging es um die Frage, ob zwei benachbarte Antennenanlagen eigenständig oder gemeinsam zu beurteilen sind. Entweder sei die bisherige Praxis zu ändern oder sie sei in der NISV explizit zu verankern. Mit der vorliegenden Änderung der NISV wird der zweite Weg beschritten. Es soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die bisherige Praxis - mit gewissen Modifikationen - weitergeführt werden kann. Ausserdem wird das Änderungsvorhaben zum Anlass genommen, verschiedene Präzisierungen, die auf Empfehlungsstufe bereits eingeführt sind, in die NISV zu integrieren sowie redaktionelle Bereinigungen vorzunehmen. Diese betreffen neben den Mobilfunksendeanlagen in erster Linie die Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen.