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Der Bundesrat schickt die zum dritten und letzten Paket der 1. BVG-Revision (Inkrafttreten 1. 1. 2006) gehörenden Verordnungsanpassungen bis zum 15. März 2005 in die Vernehmlassung. Die Änderungen der Verordnung betreffen den Begriff der beruflichen Vorsorge und den Einkauf. Sie wirken sich somit auch auf die Steuerabzüge bei der beruflichen Vorsorge aus. Weitgehend wird mit den Änderungen die aktuelle Praxis auf Verordnungsstufe verankert. Für den Grossteil der Versicherten ergeben sich kaum spürbare Konsequenzen. Die Verordnung gibt den Vorsorgeeinrichtungen das Recht, ihren Versicherten verschiedene Vorsorgepläne anzubieten. Hingegen sollen einige Regeln übermässige steuerliche Vorteile für privilegierte Versicherte verhindern.