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Die VBO muss an die neuen Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden.
Diese Gesetzesänderungen waren vom Parlament gestützt auf eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann im Dezember 2006 verabschiedet und sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderungen ist u.a. die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts.
Bei der Anpassung der Verordnung geht es vor allem um die Konkretisierung der unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Umweltorganisationen. Zudem sollen die Organisationen neu verpflichtet werden, die Öffentlichkeit jährlich über ihre Einsprache- und Beschwerdetätigkeit zu informieren.