Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection)
Mit der erwähnten Änderung soll einerseits eine konsequentere Unterscheidung zwischen den durch die ComCom regulierten Beziehungen der Anbieterinnen auf der Vorleistungsstufe und ihren vertragsrechtlichen Kundenbeziehungen vorgenommen werden. Anderseits sollen durch die der Ursprungsanbieterin ausdrücklich gewährte Möglichkeit, vor der Einrichtung einer Preselection den Nachweis einer entsprechenden Ermächtigung der betroffenen Kundinnen oder Kunden zu verlangen, unerwünschte Schaltungen möglichst vermieden werden.