Abgeschlossen
6. Dezember 2013 - 28. Februar 2014

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)

Für Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe soll eine neue Sonderbestimmung in der ArGV 2 geschaffen werden (Art. 43a ArGV 2).
Quelle
fedlex.admin.ch

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