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Befreiung von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik beschäftigen, für die Behebung von Störungen an Netz- oder Informatiksystemen sowie für Wartungsarbeiten.