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Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen überarbeitete Berechnungsgrundlagen für die pauschalierte Abgeltung der Baubeiträge an Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs geschaffen und diverse Unsicherheiten in der Interpretation der Beitragsvoraussetzungen für Erziehungseinrichtungen behoben werden.