Änderung von Artikel 117 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)
Die Zuschläge für die ratenweise Prämienzahlung sind in der aktuellen Zinssituation zu hoch (1,250 Prozent bei halbjährlicher und 1,875 Prozent bei vierteljährlicher Prämienzahlung) und sollen somit gesenkt werden (0,25 Prozent bei halbjährlicher und 0,375 Prozent bei vierteljährlicher Prämienzahlung). Artikel 117 Absatz 1 UVV muss entsprechend geändert werden.