Änderung von zwei Verordnungen zum Krankenversicherungsgesetz
Änderung der Verordnung VIII des Bundesrats über die Krankenversicherung betreffend die Auswahl von Arzneimitteln und Analysen. Änderung der Verordnung 10 des EDI über die Krankenversicherung betreffend die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste.