Abgeschlossen
21. Juni 2019 - 14. Oktober 2019

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.
Quelle
fedlex.admin.ch

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