Abgeschlossen
17. Oktober 2001 - 31. Januar 2002

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG)

Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz zwei Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der Mehrsprachigkeit der Individuen in den Landessprachen mit verständigungspolitischer Zielsetzung.