Abgeschlossen
18. März 1996 - 15. Juni 1996

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Mit der vorgesehenen Aenderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Finanzierung der Abwasser- und Abfallanlagen geschaffen werden. Anstelle von Bundessubventionen soll das Verursacher-prinzip mit kostendeckenden Gebühren treten.