Abgeschlossen
25. Juni 2008 - 31. Oktober 2008

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung gilt für präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von physischen und psychischen Krankheiten des Menschen, die übertragbar, stark verbreitet oder bösartig sind. Es regelt die Steuerung und Koordination sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzflüsse der Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) werden ebenso wie die Organisation auf Bundesebene mit der Schaffung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung neu geregelt. Das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung regelt die Organisation des Instituts sowie dessen Steuerung und Aufsicht durch den Bund und ist als reiner Organisationserlass ausgestaltet.