Abgeschlossen
19. Februar 1997 - 31. Mai 1997

Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht geändert, sondern lediglich bekräftigt und konkretisiert werden. Der bewusst schlank gehaltene Entwurf sieht namentlich drei Formen der Zusammenarbeit vor: die Information der Kantone, die Anhörung der Kantone sowie die Mitwirkung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten und bei Verhandlungen des Bundes.
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.