Abgeschlossen
16. April 1997 - 31. August 1997

Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte

Nach dem Vernehmlassungsentwurf soll die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch den Ausbau der kantonalen Anwaltsregister gewährleistet werden.