Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG)
Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bund den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern, und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen. Der Vorentwurf zu einem Weiterbildungsgesetz löst diesen Auftrag ein.