Bundesgesetz über die Anwendung von Zwang im Ausländerrecht und beim Transport von Personen im Auftrag der Bundesbehörden (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG)
Die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern soll klar und einheitlich geregelt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten.