Abgeschlossen
22. Februar 2003 - 30. April 2003

Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

Ziel der Vorlage ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen zu nutzen.