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Abgeschlossen
19. November 2008 - 1. März 2009
Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
Ziel der Vorlage ist, den Sold für den Feuerwehrdienst von den Steuern zu befreien. Der Sold für den Feuerwehrdienst wird heute weder im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) als steuerfreie Einkunft angesehen und unterliegt folglich nach geltendem Recht der Einkommensbesteuerung. Hingegen gelten der Militärsold, der Sold für Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst als steuerfreie Einkünfte. Der Feuerwehrsold soll diesen gleichgestellt werden.