Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)
Der Erlassvorentwurf sieht vor, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes einzuführen, die zum Auftrag hat, die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO zu verwalten. Diese Anstalt wird als juristische Person geführt und im Handelsregister eingeschrieben sein.