Abgeschlossen
5. Juni 2000 - 6. September 2000

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Laut Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung hat das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Das Behindertengesetz setzt diesen Auftrag um. Gleichzeitig soll es der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" als indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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