Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)
Damit der verfassungsmässige Grundsatz der Lohngleichheit besser verwirklicht wird, soll das geltende Gleichstellungsgesetz vom 25. März 1995 mit der Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung einer Lohnanalyse und zu deren Kontrolle durch eine externe Stelle ergänzt werden.